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KMID : 1234820100110010159
Korean Society of Law and Medicine
2010 Volume.11 No. 1 p.159 ~ p.172
Vertrauen und Misstrauen in der horizontal arbeitsteiligen Medizin
Kim Min-Joong

Abstract
Viele medizinische Ma©¬nahmen erfordern ein Zusammenwirken verschiedener Arzte. In der arbeitsteiligen Medizin wird deutlich zwischen vertikaler und horizontaler Arbeitsteilung unterschieden. Mit dem Begriff vertikaler Arbeitsteilung geht es darum, ob ein Arzt einem anderen Weisungen erteilen kann oder nicht. Bei der Horizontalen Arbeitsteilung handelt es sich um selbstandig tatige Mediziner, in gleichen oder aneinander sto©¬enden Gebieten, bei denen man sich auf die Angaben oder die Tatigkeiten des anderen verlassen kann. Die wirkliche arbeitsteilige Medizin wird horizontal geleistet. In der arbeitsteiligen Medizin, insbesondere in der mehr und mehr spezialisierten Medizin, ist ein gewisser Grad des Vertrauens notwendig, schon aus Zeitgrunden. Die Wiederholung aller moglichen diagnostischen, aber auch praoperativen Untersuchungen, ware zeitaufwendig und kostenreich. Es gibt aber auch Verhaltnisse, in denen die Kontrolle oder sogar die Wiederholung dieser Tests notwendig ist. Dann ist, insbesondere wenn sie in einer gewissen Zeitfolge tatig werden, die Problematik des Vertrauens und Misstrauens angesprochen. Der Arzt, der von einem anderen Arzt in herkommlicher Weise Mitteilungen bekommt oder jedenfalls erwarten kann, darf sich grundsatzlich auf den Vertrauensgrundsatz berufen. Das gilt insbesondere, wenn der mitteilende Arzt in einer personell und apparativ uberlegen ausgestatteten Klinik tatig ist. Wenn sich allerdings Zweifel an der Richtigkeit der Mitteilung aufdrangen, etwa zahlreiche Nachlassigkeiten vorgekommen sind, ist fur Vertauen kein Platz.
KEYWORD
Horizontale Arbeitsteilung, Vertikale Arbeitsteilung, Konsiliartatigkeit, Konsiliar, Im verkehr erforderlich, Verschuldensprinzip
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